Info von der Initiative 'Aarhus-Konvention'

Die aktuelle Info zum Stand der Aarhus-Klage finden Sie auf der Startseite unserer Homepage. http://aarhus-konvention-initiative.de/

Sobald das Umweltrechtsbehelfsgesetz - Novellierung - im Bundestag verabschiedet wurde und, wovon auszugehen ist, unsere Forderungen Stellungnahme (im Anhang) nicht berücksichtigt wurden, ist es soweit, die Klage einzureichen. Hier die Stellungnahme zum Entwurf der Novelle des UmwRG durch die Rechtsanwälte der Aarhus-Konventions-Initiative - Stellungnahme, 16.5.2016

Das Gesetz war bereits im Dezember 2016 auf der Tagesordnung des Bundestages und wurde kurzfristig gestrichen.
Wir rufen auf, eine Mail an die Bundeskanzlerin zu senden, mit der Forderung die Verabschiedung des Gesetzes nicht zu verschleppen.
Der Aufruf wurde bei der Petition Fracking gesetzlich verbieten - ausgfrackt is (in Bezug auf das im Februar inkrafttretende Frackingregelungspaket) veröffentlicht.
https://www.change.org/p/fracking-komplett-verbieten-ausgfrackt-is/u/19023632

Insgesamt rechnen wir mit Gesamtkosten von circa 60.000 Euro, inklusive Gutachten und Mehrwertsteuer. Das eingesetzte Geld bekommen wir, auch wenn wir gewinnen, nicht vom Verlierer zuröck. Über verschiedene Sammelaktionen von Stromtrassen-, Fracking- und Anti-Atom-Initiativen sowie über die Petition Fracking gesetzlich verbieten 'Ausgfrackt is! kam bereits ein Großteil des Geldes zusammen. Uns fehlen noch knapp 15.000 Euro. Die mit Frau Dr. Verheyen vertraglich vereinbarten nötigen Schritte sind aber natürlich bereits beauftragt.

Treuhandkonto Aarhus-Beschwerde IBAN DE58 2008 0000 0404 6444 01 BIC: DRESDEFF200 Commerzbank AG

Spenden über PayPal: An Freunde verschicken für Spender kostenlos. https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/send-money-online Wie geht das? Einloggen (E-Mail und Geld senden auswählen). E-Mail-Adresse des Empfängers eingeben Betrag eingeben. Das Geld wird sicher versendet.

Spendenkonto
Brigitte Artmann Aarhus Konvention IBAN: DE48780500000222354185 BIC: BYLADEM1HOF

Gedeckt werden sollen Kosten für die Durchführung und Unterstützung von Aktivitäten, die eine 'Verurteilung' Deutschlands oder der EU wegen der Nichtumsetzung von Art.9 Absatz 3 und Art. 6 der Aarhus Konvention befördern.

Für beide Konten gilt: Spenden für einen Rechtshilfefond können NICHT von der Steuer abgesetzt werden. Es gibt daher KEINE Spendenquittungen. Sollten Restgelder verbleiben, so werden wir diese für unsere anderen von Brigitte Artmann eingereichten Aarhus-Beschwerden (Hinkley Point C, Temelin) verwenden, oder für zukünftige Klagen z.B. gegen die geplanten AKW PAKS II oder AKW Polen, aber auch für Klagen gegen die Laufzeitverlängerung Dukovany oder Cattenom, oder die Temelin-Schweißnaht 1-4-5 Akte 15/2001/SUJB. Sollte danach immer noch eine Restsumme vorhanden sein, so wird diese zweckgebunden für Aarhus-Beschwerden in Europa an Greenpeace überwiesen.

Mit freundlichen Grüßen Hilde Lindner-Hausner (Kopie an Brigitte Artmann) - Ilan_Pape,
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